AGME Home

Herzlich willkommen bei der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME)

Die AGME ist das Koordinierungsorgan der 13 Eichaufsichtsbehörden der 16 Bundesländer, welches sich mit der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Vorschriften und Normen im Bereich Mess- und Eichwesen befasst.  Die AGME arbeitet eng mit den zuständigen Bundes- und Landesbehörden zusammen und gibt Empfehlungen und Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, technischen Regelungen und Normen im Bereich Mess- und Eichwesen ab. Ziel ist es, ein einheitliches und verlässliches Messwesen in Deutschland zu gewährleisten und Verbraucher sowie Wirtschaftsakteure vor unzulässigen Messpraktiken zu schützen.

News

AGME Home
Aktualisiertes Informationsblatt "Kennzeichnung von Messgeräten"

Messgeräte müssen die Vorgaben des Mess- und Eichrechts erfüllen, wenn sie im geschäftlichen oder im amtlichen Verkehr oder für Messungen im öffentlichen Interesse verwendet werden. Es gibt Regeln für die Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen, bei der Eichung und bei der Instandsetzung. Verwender von Messgeräten können mit Hilfe dieser Information eichrechtliche Kennzeichen richtig deuten und mögliche Mängel erkennen. Hersteller erhalten zugleich einen Überblick über die grundlegenden Anforderungen an die Kennzeichnung von Messgeräten.  

Das Informationsblatt "Kennzeichnung von Messgeräten" finden Sie unter www.eichamt.de/fachinformationen

03.02.2026
AGME Home
Informationen zu "Messgeräteanforderungen zur Erstattung heimischer Ladekosten für Elektromobile von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber"

Die Fachinformation "Messgeräteanforderungen zur Erstattung heimischer Ladekosten für Elektromobile von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber" wurde aktualisiert.
Sie finden das Informationsblatt unter: www.eichamt.de/fachinformationen

20.01.2026
AGME Home
Neue Mess- und Eichgebühren ab 01.01.2026

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2025 vom 12.12.2025) tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung am 01.01.2026 in Kraft. 

Hintergrund
Trotz deutlich gestiegener Betriebsausgaben sind die Mess- und Eichgebühren seit 2021 unverändert geblieben. Die Novelle ermöglicht den Eichbehörden, ihre Kosten gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu decken. Damit die Gebührensätze den realen Kosten besser entsprechen, wurden alle Prüfvorgänge neu bewertet und die Gebührensätze je Messgeräteart berechnet. Zudem wurde die Verordnung strukturell überarbeitet. Bei dem transparenten Verfahren waren die zuständigen Bundesministerien, alle Bundesländer und die betroffenen Verbände beteiligt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer zuständigen Eichbehörde zur Verfügung. Hier finden Sie die Kontaktdaten

Die aktuelle Mess- und Eichgebührenverordnung ist hier abrufbar:

19.12.2025
AGME Home
Informationen zur Technischen Richtlinie TR-G 9: Inbetriebnahme und Verwendung von Mengenumwertern für Gas

Die Fachinformation "TR-G 9: Inbetriebnahme und Verwendung von Mengenumwertern für Gas" wurde aktualisiert und unter www.eichamt.de/fachinformationen eingestellt. 

02.10.2025
AGME Home
Rechtzeitig Eichantrag stellen: Stichtag 22.10.2025

Verwender von Messgeräten, deren Eichfrist in diesem Jahr endet, müssen laut Gesetz vor Ablauf der Eichfrist einen Antrag auf Eichung stellen. Erfolgt der Antrag bereits bis zum 22. Oktober 2025, bringt das einige Vorteile. Wir empfehlen daher, die Anträge spätestens bis dahin, besser noch etwas früher, einzureichen. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem LinkedIn-Profil der sächsischen Eichbehörde.

26.09.2025

Wir suchen Sie

AGME Home
Leitung Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg
Stuttgart-WangenBaden-Württemberg
21.05.2026

Beim Regierungspräsidium Tübingen ist in der Abteilung 10 - Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württembrg - ab 01.02.2027 der nach Besoldungsgruppe B2/B3 LBesGBW bewertete Dienstposten der Leitung für den Landesbetrieb EBBW zu besetzen.

 

Die Übernahme kann mit dem Ziel der Einarbeitung auch vor dem 01.07.2027 erfolgen.

 

Folgende Voraussetzungen sollten vorliegen. Sie

  • sind Beamtin / Beamter (m/w/d) des höheren eichtechnischen Dienstes oder
  • sind Beamtin / Beamter (m/w/d) einer anderen Laufbahn des höheren technischen oder naturwissenschaftlichen Dienstes mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (Uni- oder Masterabschluss) in den Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbau, Physik oder einer vergleichbaren Fachrichtung 
  • haben ein Statusamt mindestens der Besoldungsgruppe A 16 inne
  • verfügen über Ministerialerfahrung

Informationen zum

  • Regierungspräsidium finden Sie hier
  • Landesbetrieb finden Sie hier  

 

 

Bewerbungsschluss
14.06.2026
unbefristet
Qualifikationsebene
Master, Diplom (Universität, Magister), Staatsexamen und vergleichbar
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe
B2/B3
Weitere Informationen zur Stelle:
Alle aktuellen Stellenausschreibungen finden Sie hier.

Mess- und Eichwesen in Deutschland

Das gesetzliche Mess- und Eichwesen dient seit langer Zeit dem Schutz des Bürgers und sorgt für fairen Wettbewerb im Handel. Diese Ziele werden durch Eichung von Messgeräten und Überwachungsmaßnahmen erreicht.

Der Schutz greift hauptsächlich in den Bereichen

  • des Handels
  • der Medizin
  • des Arbeits- und Umweltschutzes
  • der Polizei

Der für diese Aufgaben zuständige nationale Messdienst wird in Deutschland durch die Eichbehörden der Bundesländer gebildet. Sie finden hier ein vollständiges Verzeichnis der Adressen aller deutschen Eichbehörden (inkl. Eichämter).

Besoldungs-/Entgeltgruppe enthält