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News

08.05.2025
BVerwG - Urteil 06. Mai 2025 : Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips müssen austariert werden

Pressemitteilung Nr. 35/2025 vom 06.05.2025

Das Gewicht nicht verzehrbarer Wursthüllen und Wurstclips darf bei der Bestimmung der Füllmenge von vorverpackten Lebensmitteln nicht berücksichtigt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

 

Die Klägerin stellt Fertigpackungen mit Würsten zur Abgabe an Endverbraucher her. Die Würste sind mit nicht essbaren Wursthüllen und Wurstclips umschlossen. Nach der Produktion werden sie auf eine Plastikschale gelegt und in Plastikfolie eingeschweißt. Bei zwei Kontrollen im Jahr 2019 beanstandete das Eichamt des Beklagten, dass die Klägerin das Gewicht nicht essbarer Wursthüllen und Wurstclips zur Füllmenge der von ihr hergestellten Fertigpackungen rechne. Die Klägerin berief sich auf die bisherige Praxis. Daraufhin untersagte der Beklagte ihr, Wurstfertigpackungen in den Verkehr zu bringen, bei denen nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips nicht austariert wurden.

 

Die dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat der Berufung der Klägerin stattgegeben und die Verbotsverfügung aufgehoben. Die Revision des Beklagten hatte Erfolg. Er durfte der Klägerin das Inverkehrbringen der Wurstfertigpackungen untersagen, weil diese nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten. Sie ergeben sich aus dem Mess- und Eichgesetz in Verbindung mit speziellen Vorschriften der Fertigpackungsverordnung, die für vorverpackte Lebensmittel auf die europäische Lebensmittelinformationsverordnung verweisen. Danach ist auf vorverpackten Lebensmitteln die Nettofüllmenge des Lebensmittels anzugeben. Bei Fertigpackungen mit gleicher Mengenangabe muss die Nettofüllmenge der enthaltenen Lebensmittel im Durchschnitt dieser Angabe entsprechen. Entgegen dem Berufungsurteil ergibt sich aus der Fertigpackungsrichtlinie keine Ausnahme. Die späteren Spezialregelungen gehen ihr vor. Zur Nettofüllmenge des Lebensmittels zählt bei den beanstandeten Wurstfertigpackungen nur das Wurstbrät. Nicht verzehrbare Wursthüllen und Wurstclips gehören zur Verpackung. Ihr Gewicht darf deshalb bei der Bestimmung der Füllmenge nicht berücksichtigt werden. Die gegenteilige Praxis der Klägerin führte zu einer Unterschreitung der erforderlichen Füllmenge.

https://www.bverwg.de/pm/2025/35

01.01.2025
Aufhebung der Anzeigepflicht nach § 32 MessEG

Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.
Infoblatt Anzeigepflicht Aufhebung 2025-01-01.pdf


10.12.2024
Informationen zu Waagen in der Heilkunde

Das Informationsblatt "Waagen in der Heilkunde" wurde aktualisiert.


10.12.2024
Informationen zu Instandsetzer

Das Informationsblatt "Instandsetzer" wurde aktualisiert.


15.10.2024
Informationen zur Technischen Richtlinie TR-G 9: Inbetriebnahme und Verwendung von Mengenumwertern für Gas

Das Informationsblatt "TR-G 9: Inbetriebnahme und Verwendung von Mengenumwertern für Gas" wurde neu eingestellt.


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Mess- und Eichwesen in Deutschland

Das gesetzliche Mess- und Eichwesen dient seit langer Zeit dem Schutz des Bürgers und sorgt für fairen Wettbewerb im Handel. Diese Ziele werden durch Eichung von Messgeräten und Überwachungsmaßnahmen erreicht.

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